Wie wir rechnen
Jede Zahl auf dieser Website ist eine Schätzung. Hier steht, wie wir sie berechnen, welche Quellen wir benutzen und wie genau sie ist.
Was gerechnet wird
Die Ersparnis ist die Differenz zweier Steuerrechnungen: die Steuer auf deinem steuerbaren Einkommen minus die Steuer auf demselben Einkommen nach Abzug deiner Einzahlung in die Säule 3a. Gerechnet wird die direkte Bundessteuer nach Art. 36 DBG plus die einfache Staatssteuer deines Kantons, multipliziert einmal mit dem Steuerfuss des Kantons und einmal mit dem Steuerfuss deiner Gemeinde (im Kanton Bern heisst er Steueranlage). Die Kirchensteuer rechnen wir nicht mit, solange du nichts anderes angibst.
Weil wir eine Differenz zeigen und keine ganze Steuerrechnung, fallen Annahmen weniger ins Gewicht, als man denkt: Was bei beiden Rechnungen gleich ist, fällt weg. Genau ist die Differenz trotzdem nur, wenn der Tarif und dein Grenzsteuersatz stimmen. Deshalb gibt es den Test weiter unten.
Genauigkeit
Für jeden Kanton vergleichen wir unsere Rechnung in verschiedenen Fällen mit dem offiziellen Steuerrechner der ESTV. Die erlaubte Abweichung beträgt 2 %. Schaffen wir das in einem Kanton nicht, rechnen wir dort nur für den Kantonshauptort – und sagen das auf der Seite auch.
Annahmen
- Der Schnellcheck nimmt an: ledig, 40 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, mit Pensionskasse. Der ausführliche Rechner fragt diese Angaben einzeln ab.
- Deine Beiträge an die Pensionskasse schätzen wir aus deinem Alter und dem koordinierten Lohn (dem versicherten Teil deines Lohns), solange du uns deinen Vorsorgeausweis nicht zeigst. Das ist die grösste Fehlerquelle für die Höhe der Steuer – auf die Differenz hat sie aber kaum Einfluss.
- Fahrkosten und auswärtige Verpflegung werden nicht abgezogen – genau wie im Steuerrechner der ESTV. Wer pendelt, zahlt in Wirklichkeit etwas weniger.
- Für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) rechnen wir wie die ESTV mit 0,4 % des Lohns. Die übrigen Berufskosten setzen wir pauschal an, nicht in der tatsächlichen Höhe.
Quellen und Datenstand
15/19 geprüftDatenstand 09.2026
| Daten | Quelle | Status |
|---|---|---|
| Bundessteuer: Tarif für Alleinstehende | Verordnung des EFD über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (VKP), vom 10. September 2025 — SR 642.119.2, AS 2025 579 (German)DBG Art. 36 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung über die kalte Progression vom 10.09.2025 (SR 642.119.2, AS 2025 579), in Kraft seit 1.1.2026. Bei CHF 76’200 folgen wir dem von der ESTV angewendeten Grundbetrag 1’152.50 (Form. 58c-2026 und Rundschreiben-Anhang) statt der in der Verordnung gedruckten 1’152.55 — nur daraus lässt sich die amtliche Tariftabelle reproduzieren. | geprüft |
| Bundessteuer: Tarif für Verheiratete und Eltern | Verordnung des EFD über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (VKP), vom 10. September 2025 — SR 642.119.2, AS 2025 579 (German)DBG Art. 36 Abs. 2 / 2bis, gleiche Verordnung. Elterntarif: Abzug von CHF 263 pro Kind vom Steuerbetrag. | geprüft |
| Bundessteuer: Abzüge | ESTV Rundschreiben Nr. 2-215 D 2025: «Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2026» (11.09.2025), incl. Anhang Tarif 2026Berufskostenverordnung (SR 642.118.1, Stand 1.1.2026) und DBG Art. 33/35. Beträge gegen den ESTV-Rechner 2026 gegengerechnet. | geprüft |
| Säule 3a: Höchstbeträge | BSV: Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 (AHV, IV, EO, EL, BV) — dated 06.11.2025, states 'Keine Änderung der Beträge gegenüber 1.1.2025'BVV 3 Art. 7; BSV «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026». 8 % des oberen BVG-Grenzbetrags = 7’257.60, angewendet wird 7’258. | geprüft |
| Säule 3a: Nachzahlung für Lücken | noch offenNachträglicher Einkauf in die Säule 3a: Regeln geprüft, Verifikation noch offen. Der Rechner dazu ist noch nicht live. | noch offen |
| AHV: Renten | BSV: Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 (AHV, IV, EO, EL, BV) — dated 06.11.2025, states 'Keine Änderung der Beträge gegenüber 1.1.2025'Unverändert gegenüber 1.1.2025 — das steht so im BSV-Blatt: «Einführung der 13. AHV-Altersrente: Keine Änderung der Beträge gegenüber 1.1.2025». Skala 44 und Referenzalter aus demselben Blatt bzw. Merkblatt 3.01; 13. Altersrente ab Dezember 2026 (AHVG Art. 34ter). | geprüft |
| Pensionskasse (BVG): Grenzbeträge | BSV: Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 (AHV, IV, EO, EL, BV) — dated 06.11.2025, states 'Keine Änderung der Beträge gegenüber 1.1.2025'Grenzbeträge unverändert gegenüber 2025; BSV-Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 167, Ziff. 1158. Altersgutschriften 7/10/15/18 % nach Altersband. | geprüft |
| Kanton Bern: Tarif für Alleinstehende | Steuergesetz des Kantons Bern (StG), BSG 661.11, vom 21.05.2000 (Stand 01.01.2025) – Volltext-PDF, BeLex (amtliche Erlass-Sammlung des Kantons Bern)Einfache Steuer, Tarif Art. 42 Abs. 2 StG BE, Tarifstufen per 2026 an den Geldwert angepasst. | geprüft |
| Kanton Bern: Tarif für Verheiratete | Steuergesetz des Kantons Bern (StG), BSG 661.11, vom 21.05.2000 (Stand 01.01.2025) – Volltext-PDF, BeLex (amtliche Erlass-Sammlung des Kantons Bern)Art. 42 Abs. 1 StG BE. Bern führt einen Doppeltarif — kein Splitting, kein Divisor. | geprüft |
| Kanton Bern: Steueranlage des Kantons | Steueranlagen der Gemeinden und Steuersätze der Kirchgemeinden für 2026 / Quotités d'impôt des communes et taux d'impôt des paroisses pour 2026 — Finanzverwaltung des Kantons Bern (56 pp. PDF, Stand 01.02.2026)Kantonssteueranlage 2.975 für natürliche Personen, unverändert gegenüber 2025. | geprüft |
| Kanton Bern: Steueranlagen der 334 Gemeinden | Steueranlagen der Gemeinden und Steuersätze der Kirchgemeinden für 2026 / Quotités d'impôt des communes et taux d'impôt des paroisses pour 2026 — Finanzverwaltung des Kantons Bern (56 pp. PDF, Stand 01.02.2026)Alle 334 Gemeinden mit definitiver Steueranlage 2026 aus der Liste der Steuerverwaltung des Kantons Bern. | geprüft |
| Kanton Bern: NOV-Frist und Formular | Steuerverwaltung des Kantons Bern, Formular «Antrag nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) für Ansässige» (7.2026)Frist 31. März des Folgejahres (DBG Art. 89a Abs. 3, Verwirkungsfrist). Recherchiert an der Primärquelle; die adversariale Gegenprüfung konnte nicht mehr laufen und fehlt. | noch offen |
| Kanton Aargau: Tarif A (Alleinstehende) | Steuergesetz des Kantons Aargau (StG), SAR 651.100 — consolidated version in force since 01.01.2025 (Beschlussdatum 03.12.2024); §§ 2, 35, 40, 40a, 42, 43, 45, 56, 57, 57a, 154, 155Tarif A, § 43 Abs. 1 StG AG in der Fassung der Progressionsverordnung; für 2026 unverändert gegenüber 2025. | geprüft |
| Kanton Aargau: Tarif B (Verheiratete) | Steuergesetz des Kantons Aargau (StG), SAR 651.100 — consolidated version in force since 01.01.2025 (Beschlussdatum 03.12.2024); §§ 2, 35, 40, 40a, 42, 43, 45, 56, 57, 57a, 154, 155Tarif B: § 43 Abs. 2 StG AG wendet den Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens auf das ganze an — volles Splitting mit Divisor 2, keine eigene Tabelle. | geprüft |
| Kanton Aargau: Steuerfuss des Kantons | VERZEICHNIS DER GEMEINDE- UND KIRCHENSTEUERFÜSSE für das Jahr 2026 (Steuerfuss Kanton 103 %) — Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Kantonales Steueramt (PDF, 9 Seiten)Kantonssteuerfuss 2026: 103 % (100 % ordentlich + 3 % Zuschlag nach § 57a StG). 2025 waren es 111 %. | geprüft |
| Kanton Aargau: Steuerfüsse der 196 Gemeinden | VERZEICHNIS DER GEMEINDE- UND KIRCHENSTEUERFÜSSE für das Jahr 2026 (Steuerfuss Kanton 103 %) — Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Kantonales Steueramt (PDF, 9 Seiten)Alle 196 Gemeinden aus dem «Verzeichnis der Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse für das Jahr 2026». Villnachern ist per 1.1.2026 mit Brugg fusioniert. | geprüft |
| Kanton Aargau: NOV-Frist und Formular | Kantonales Steueramt Aargau, Smart Service Portal «NOV-Antrag» (svc0000130)Frist 31. März des Folgejahres (DBG Art. 89a Abs. 3, Verwirkungsfrist); Antrag nur elektronisch. Recherchiert an der Primärquelle; die adversariale Gegenprüfung konnte nicht mehr laufen und fehlt. | noch offen |
| Quellensteuer: Pauschalen im Tarif | ESTV «Grundlagen für die Berechnung der Quellensteuertarife des Bundes – Steuerjahr 2026» sowie die kantonalen Gegenstücke BE und AGDie im Quellensteuertarif enthaltenen Pauschalen. Recherchiert an der Primärquelle; die adversariale Gegenprüfung konnte nicht mehr laufen und fehlt. Berns fiktive Gemeindeanlage ist ein bevölkerungsgewichteter Mittelwert unserer eigenen Liste, keine amtlich publizierte Zahl. | noch offen |
| Abgleich mit dem Steuerrechner der ESTV | ESTV Steuerrechner, swisstaxcalculator.estv.admin.ch, Steuerjahr 2026Neun Referenzfälle für Bern und Aarau, gegen den offiziellen Rechner geprüft. Grösste Abweichung 0.09 %; die Toleranz ist 2 %. | geprüft |
Die übrigen Rechner
Für die Steuerrechnung gibt es einen amtlichen Rechner, mit dem wir unsere Zahlen vergleichen können — daher die Spalte «geprüft» oben. Für die Rechner hier unten gibt es das nicht: niemand veröffentlicht einen amtlichen Rechner dafür, was ein Prozess kostet oder was der Umtausch eines Führerausweises kostet. Wir nennen deshalb bei jedem die Verordnung, aus der die Zahlen stammen, und auf jedem Resultat steht, wo die amtliche Tabelle aufhört und wo niemand mehr einen Betrag nennt.
- Was kostet ein Streit?
Gebührentarife der Kantone Bern, Aargau, Zürich, Solothurn und Basel-Landschaft, dazu die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO).
Drei der fünf Kantone geben dem Gericht einen Rahmen statt eines Preises. Die Spanne auf dem Resultat ist die Verordnung, kein Rechenfehler.
- Was kostet ein Fehler am Steuer?
Ordnungsbussenverordnung (Anhang 1), Strassenverkehrsgesetz (SVG), Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Gebührentarife der fünf Kantone.
Oberhalb der letzten Bande jeder Tabelle steht nirgends ein Betrag. Dort sagt der Rechner das, statt zu schätzen.
- Dein Ausweis von zu Hause
Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Gebührentarife der fünf Kantone.
Solothurn veröffentlicht keine Umtauschgebühr, und weder Solothurn noch Basel-Landschaft eine Gebühr für die Kontrollfahrt. Diese Zeilen bleiben leer, statt die Zahl eines Nachbarkantons zu übernehmen.
- Wie viel zahlt die Versicherung wirklich?
Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Artikel 51a und 14.
Die Regel gilt, «wenn nichts anderes vereinbart ist». Ein Vertrag darf darauf verzichten — was in deinem steht, sagt dir nur deine Police.
- Was macht die Zeit mit deinem Geld?
Kein Gesetz. Zinseszins ist Rechnen, und die Rendite ist deine eigene Annahme.
Gerechnet wird ohne Kosten, ohne Steuern und ohne Teuerung. Eine so glatte Kurve gibt es in Wirklichkeit nie.
Was wir nicht tun
Wir nennen keine Versicherungsprodukte, keine Anbieter, keine Prämien, und wir vergleichen keine Verträge. Diese Website gibt dir deine eigenen Zahlen und erklärt die Regeln dahinter. Die Beratung macht Filip.
